Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Freudenberg Gesellschaft Natur und Kunst gemeinnütziger eingetragener Verein, Schloß Freudenberg, 65201 Wiesbaden (im folgenden GNK genannt), sowie für den Besuch im Erfahrungsfeld und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen im Schloß Freudenberg. Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherung und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Der Vertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen Anmeldung des/der Kunden bei der GNK zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmebestätigung durch die GNK bedarf.

Die Buchung von dem Eintritt und Führungen durch das Erfahrungsfeld erfolgt telefonisch während der Öffnungszeiten, die Bestätigung der Anmeldung erfolgt durch den Kunden schriftlich, per Fax oder per e-mail.

Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die GNK erfolgt telefonisch oder schriftlich.

Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden, die durch ihn selbst, durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

Die GNK kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Haftung der GNK

Die GNK haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der GNK nur in Höhe des vereinbarten Führungsentgeltes.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in Schloß und Park Freudenberg. Die GNK übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GNK.

Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Kunden.

Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der GNK gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die GNK kann vom Veranstalter oder Dritten eine Schlussrechnung verlangen.

Verjährung

Alle Ansprüche gegen die GNK verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes.

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 15 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.

Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden, die durch ihn selbst, durch Seminarteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Die GNK kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Die GNK haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der GNK nur in Höhe des vereinbarten Seminarentgeltes. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

Mitgeführte eigenbetriebliche oder auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in Schloß und Park Freudenberg. Die GNK übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GNK. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Kunden.

Eine Unter- oder Weitervermietung der Seminarräume an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der GNK. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der GNK gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die GNK kann vom Veranstalter oder Dritten eine angemessene Abschlagszahlung auf die Schlussrechnung verlangen.

Alle Ansprüche gegen die GNK verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes. Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 15 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.

Die GNK ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der GNK zugesagten Leistungen zu erbringen. Sie sichert gewissenhafte Vorbereitung des Seminars, Auswahl und Kontrolle des Seminarleiters sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm- und Angebot zu. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der GNK zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der GNK an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften. Das Entgelt für Seminare ergibt sich aus dem Angebot. Für die Reservierung kann die GNK bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Abschlagzahlung verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlung und der Zahlungstermin werden schriftlich vereinbart. Die Preise können von der GNK geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert und die GNK zustimmt. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sofern eine Steuerpflicht besteht. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der GNK bedarf deren schriftlicherZustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der GNK gehen zu Lasten des Kunden, soweit die GNK diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die GNK pauschal erfassen und berechnen. Das Entgelt wird nach dem Zustandekommen des Vertrages bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang ohne Abzug fällig. Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen kann der Kunde nicht verlangen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der GNK aufrechnen. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der GNK.

Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Werktage vor Seminarbeginn der GNK mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Entstehende Abweichungen nach unten können nicht mehr berücksichtigt werden; es wird dann der ursprüngliche Betrag in Rechnung gestellt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl ist die GNK berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten des Seminars und stimmt die GNK diesen Abweichungen zu, so kann die GNK die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die GNK trifft ein Verschulden.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der GNK für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen der GNK, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu vergüten. Die Unterlagen für die Teilnehmer sind im Honorar inbegriffen, soweit nicht anders vermerkt ist. Der Seminarpreis ist nach Rechnungsstellung und erbrachter Leistung ohne Abzug zahlbar. Der Ausbildungsbereich der GNK ist gemäß ³ 4, Nr. 22aUStG steuerbefreit. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Die Benennung von Ersatzteilnehmern bedarf der Zustimmung der GNK. Alle nicht genannten Leistungen, sowie Anreise-, eventuelle Übernachtungskosten oder sonstige damit verbundene Kosten ( z.B. Telefon, Parkgebühr ) trägt der Teilnehmer selbst.

Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von der GNK geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der GNK. Erfolgt diese nicht, so ist in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Sofern zwischen der GNK und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der GNK auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der GNK ausübt. Tritt der Kunde nach dem Termin zum kostenlosen Rücktritt von dem Buchungstermin zurück, so behält die GNK den Anspruch auf Zahlung des Seminarpreises. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt das Seminar aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigungen, vorgesehen waren, hat die GNK Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die GNK ist berechtigt, bei einem Rücktritt innerhalb 7 Tagen vor einem Seminartermin 100 %, innerhalb 4 Wochen vorher 50 % und innerhalb 4-8 Wochen vorher 25 % der vereinbarten Rechnungssumme in Rechnung zu stellen.

Die GNK ist berechtigt, Seminare räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Die Verlegung oder Absage ist in solchen Fällen dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Seminar abgesagt oder kann ein Kunde wegen Verlegung des Termins nicht teilnehmen, so werden ihm die bereits gezahlten Gebühren erstattet. Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Ersatz entstandener Auslagen sind ausgeschlossen. Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist die GNK in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der GNK auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Abschlagszahlung nicht termingerecht geleistet, so ist die GNK ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen. Ferner ist die GNK berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der GNK nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Seminare unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; die GNK begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass das Seminar den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GNK in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der GNK zuzurechnen ist. Bei berechtigtem Rücktritt der GNK entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Die GNK verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Die persönlichen Daten der Kunden und alle Bestellinformationen werden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken wird ausgeschlossen.

Die GNK behält sich alle Rechte an den in ihren Seminaren verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden. Die bei den Seminaren eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nur in der ausdrücklich genehmigten Weise genutzt, weder ganz/teilweise kopiert, noch aus den Seminarräumen entfernt werden. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht benutzt werden. Alle Seminarunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch den Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Auskünfte erteilt die GNK nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Schloß Freudenberg drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.

Auskünfte erteilt die GNK nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Schloß Freudenberg drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.

Nix für mich, weil:

Dieser Text wird ersetzt durch eine lange andere Frage

9 weitere Gründe dagegen ...

ich Bekanntes bevorzuge.

ICH gefragt bin.

es um echtes (Er-)Leben geht.

ich meine Routine nicht gerne durchbreche.

die Methode nicht zertifiziert ist.

Begegnung wie „Ringelpietz mit Anfassen“ klingt.

ich Überraschungen nicht mag.

der Park so schön ist, dass er mich ablenken könnte.

es anstrengend werden könnte.

ich diesen Kram „Mit allen Sinnen“ nicht mehr hören kann.

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